Solare Parkplatzüberdachungen als Beitrag zur Energiewende

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen

Solare Parkplatzüberdachungen als Baustein der Energiewende

Solar-Carport-Systeme sind bestimmt für größere Kfz-Parkflächen mit mindestens 35 Stellplätzen und werden bspw. über den Parkplätzen von Fachmarktzentren, Hotels oder kommunalen Einrichtungen errichtet.

Da für diese Carports Flächen genutzt werden, die ohnehin versiegelt sind, könnten die PV-Parkplatzüberdachungen einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik darstellen.

Im Auftrag der Sopago GmbH, eines Unternehmens, das im deutschsprachigen Raum Solar-Carport-Systeme auf großen Parkflächen plant und installiert, hat ZIRNGIBL Vorschläge für eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen ausgearbeitet und auf Bundes- und Landesebene eingebracht.

Rechtliche Rahmenbedingungen für solare Parkplatzüberdachungen

Einige Bundesländer (aktuell Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) haben für neu zu errichtende offene Parkplätze bereits eine Pflicht normiert, über den Parkplätzen Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Die Pflicht greift bspw. ab einer Mindestgröße von 35 (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen), 50 (Niedersachsen und Reinland-Pfalz) oder 100 (Schleswig-Holstein) Kfz-Stellplätzen. Weitere Bundesländer wollen eine vergleichbare Pflicht kurzfristig einführen.

Gleichwohl sind großflächige solare Carports bislang in den Bauordnungen der Länder nicht ausdrücklich berücksichtigt, und die Zuordnung zu bestehenden Kategorien (wie bspw. als sog. „Mittelgarage“) kann den Genehmigungsprozess erschweren. Während die Errichtung über neu zu errichtenden Parkplätzen noch vergleichsweise unproblematisch ist, ist die Errichtung über bestehenden Parkplätzen oft dadurch erschwert, dass bspw. aufgrund geringfügiger Änderungen der bestehenden Stellplätze der Bestandsschutz für die bestehenden Parkplätze entfallen kann.

Auch im Bauplanungsrecht (d.h. BauGB und BauNVO) sind solare Carports bislang unberücksichtigt. Hier stellt sich in der Praxis oft die Frage, ob diese mit den Festsetzungen bestehender Bebauungspläne vereinbar sind. So kann etwa das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung (wie die GFZ) überschritten werden oder sich die Frage stellen, ob die Parkplatzüberdachung mit der Festsetzung von (offenen) Stellplätzen vereinbar ist.

Hiervon ausgehend, hat ZIRNGIBL daher Vorschläge für eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen ausgearbeitet und auf Bundes- und Landesebene eingebracht.

Fazit und Ausblick

Da die solaren Stellplatzüberdachungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gefördert werden sollen, ist zu erwarten, dass es hier bald zu gesetzgeberischen Klarstellungen und Vereinfachungen des Genehmigungsprozesses kommen wird. So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im März 2023 eine Photovoltaik-Strategie publiziert, die insbesondere dem Ziel dient, bis zum Jahr 2035 Treibhausgasneutralität im Stromsektor zu erreichen. Hierzu soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 80 Prozent gesteigert werden. Die Vereinfachung des Genehmigungsprozesses für solare Anlagen über künstlichen Flächen (wie Dächern oder Parkplätzen) ist ausdrücklich Teil der Strategie.

Wiebke Hederich, LL.M. (Otago)

Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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