Neues Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Handlungsbedarf bis 28.06.2025

Barrierefreiheit wird Pflicht – und zur Chance für Unternehmen

Was das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Sie bedeutet – und wie Sie jetzt strategisch handeln

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, das viele Unternehmen direkt betrifft – auch wenn sie es bisher vielleicht noch nicht auf dem Schirm hatten: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Anbieter digitaler und physischer Produkte und Dienstleistungen, diese künftig barrierefrei zu gestalten – also so, dass auch Menschen mit körperlichen, geistigen oder sensorischen Beeinträchtigungen sie uneingeschränkt nutzen können.

Wen betrifft das BFSG konkret?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – insbesondere, wenn diese digital zugänglich sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Webshops, Kundenportale, digitale Buchungssysteme
  • Bankdienstleistungen, Telekommunikation, Messenger
  • E-Books und Lesesoftware
  • Selbstbedienungsterminals, Ticketautomaten
  • Computer, Smartphones, Tablets – inklusive Software
  • Personenbeförderungsdienste & Fahrkartenverkauf

Auch ausländische Anbieter, etwa aus der Schweiz, sind betroffen, wenn sie Produkte oder Services für deutsche Verbraucher bereitstellen.

Gibt es Ausnahmen? Ja – aber nur unter engen Bedingungen.

  • Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich sind ausgenommen (weniger als 10 Mitarbeitende & unter 2 Mio. € Umsatz).
  • Produkte müssen dennoch barrierefrei sein – unabhängig von der Unternehmensgröße.
  • Unverhältnismäßiger Aufwand oder grundlegende Veränderung des Produkts oder der Dienstleistung können im Einzelfall eine Ausnahme begründen – aber nur mit fundierter Begründung gegenüber der Marktüberwachungsbehörde.

Wir prüfen für Sie, ob eine Ausnahme möglich ist – und wie sie rechtssicher dokumentiert werden kann.

Unser Angebot – konkret und lösungsorientiert:

Wir unterstützen Sie bei:

✅ Prüfung, ob und wie das BFSG für Ihr Unternehmen gilt
✅ Analyse von Ausnahmen (§§ 16, 17 BFSG)
✅ Entwicklung von Umsetzungsstrategien mit Fokus auf Wirtschaftlichkeit
✅ rechtssichere Begleitung und Abstimmung mit technischen Dienstleistern
✅ Checklisten, Schulungen & praxisnahe Handlungsempfehlungen

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