Netzbetreiber investieren Unsummen in den Ausbau von Netzen und digitaler Infrastruktur. Gleichzeitig erwirtschaften Tech-Konzerne Milliardengewinne mit digitalen Geschäftsmodellen, die auf diesen Netzen aufbauen. Jetzt hat das LG Köln erstmals einen dieser Anbieter dazu verurteilt, für die Durchleitung seiner Daten an die Endkundenanschlüsse der Deutschen Telekom („DTAG“) zu bezahlen.
In der aktuellen Ausgabe des WuW (Wirtschaft und Wettbewerb) Online Magazins erörtert unser Rechtsanwalt Dr. Florian Rockenbach das Urteil des LG Köln vom 14.05.2024 (33 O 178/23). Die Entscheidungsanmerkung können Sie hier nachlesen.