Neue „EU-Gebäuderichtlinie“ in Kraft

Photovoltaic system installation – Concept with European flag

Am 28. Mai 2024 ist die „Richtlinie 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenenergieeffizienz von Gebäuden EPBD“, besser bekannt als EU-Gebäuderichtlinie, in Kraft getreten. EPBD steht für „Energy performance of buildings directive“.

Die Richtlinie ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass nach Erhebungen der EU-Kommission auf Gebäude rund 40 Prozentdes Energieverbrauchs der EU entfallen, mehr als die Hälfte des Gasverbrauchs in der EU (hauptsächlich durch Heizung, Kühlung und Warmwasser) und 35 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen. Derzeit sind etwa 35 Prozent der Gebäude in der EU älter als 50 Jahre.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten Regelungen einzuführen, die die Gesamtenenergieeffizienz von Gebäuden nachhaltig verbessern. Als wesentliche Regelungen sind zu nennen:

  • Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden soll gegenüber dem Referenzjahr 2020 bis 2030 um 16 % sinken, bis 2035 um 20–22 %. Bestimmte Gebäudekategorien können ausgenommen werden, z.B. historische Bauwerke oder Ferienhäuser.
  • Für Nichtwohngebäude werden Renovierungsziele eingeführt, wobei die nationalen Sanierungspläne zunächst die energetisch schlechtesten Gebäuden zu priorisieren haben. 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Effizienz müssen bis 2030 saniert werden, bis 2033 die schlechtesten 26 %. Basis dafür ist der Gebäude-Bestand 2020.
  • Im Neubau wird schrittweise das Nullemissionsgebäude der neue Standard. Ab 2028 gilt dies für alle Gebäude der öffentlichen Hand, ab 2030 für alle neuen Gebäude; den Mitgliedstaaten bleibt überlassen, welche Anforderungen an Nullemissionsgebäuden gestellt werden.
  • Subventionen für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen sind ab dem 01.01.2025 nicht mehr zulässig.
  • Es sind zentrale Anlaufstellen für die energetische Sanierung von Gebäuden für Hausbesitzer sowie kleine und mittlere Unternehmen (sogenannte One-Stop-Shops) einzurichten.

Die EU Gebäuderichtlinie zieht für die Mitgliedstaaten einen sehr engen Rahmen. Als Richtlinie sind die Bestimmungen (noch) nicht verbindlich, sondern müssen von den Mitgliedstaaten national umgesetzt werden, um wirksam zu werden. Diese Umsetzungsfrist endet im Mai 2026.  

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