In einer Urteilsbesprechung für das HV-Magazin 1/2021 erörtert unser Partner Dr. Thomas Zwissler zwei Entscheidungen des OLG Köln vom 16.12.2020, die sich mit der Zurechnung von Stimmrechten bei einer Vereinbarung zur Aufrechterhaltung des Status quo bei einer Zielgesellschaft befassen.
Related Posts
Änderungen des Geldwäschegesetzes: Meldung zum Transparenzregister künftig für alle Gesellschaften verpflichtend!
Am 30.06.2021 wurde im Bundesanzeiger das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) veröffentlicht. Das Gesetz erweitert die Meldepflicht zu den…
Auskunftsrecht der Aktionäre
In einer Urteilsbesprechung für das HV-Magazin 4/2020 erörtert unser Partner Dr. Thomas Zwissler eine Entscheidung des OLG Düsseldorf…
Beseitigung von Beschlussblockaden im Aufsichtsrat
In einer Urteilsbesprechung für das HV-Magazin 3/2024 erörtert unser Partner Dr. Thomas Zwissler eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.01.2024, die…
Unterlassungsklage gegen die Ausgabe neuer Aktien
In einer Urteilsbesprechung für das HV-Magazin 3/2019 erörtert unser Partner Dr. Thomas Zwissler eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom…