Seit dem 25.10.2023 ist die Verwendung von eForms (elektronische Formulare) für europaweite Ausschreibungen zwingend. Die Einführung von eForms soll der Weiterentwicklung und Digitalisierung des Vergaberechts dienen.
Um einen Überblick über dieses Thema zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, unseren Blogbeitrag vom 07.09.2023 zu lesen: eForms im Vergaberecht- ein Überblick – ZIRNGIBL Blog