eForms im Vergaberecht- ein Überblick
Ab dem 25.10.2023 wird die Verwendung von eForms für Vergaben über dem Schwellenwert, also bei europaweiten Vergaben, verpflichtend sein. Doch was sind eForms und wie wirken sie sich auf das Vergaberecht aus?
eForms (elektronische Standardformulare) sind digitale Versionen von den bisher verwendeten Formularen bei Auftragsvergaben und sollen den reibungslosen Ablauf eines Vergabeverfahrens ermöglichen. Anhand der neuen eForms können Informationen strukturiert und einheitlich gesammelt und verarbeitet werden, wodurch die Analyse und Auswertung der Daten vereinfacht werden soll.
Sowohl aus Bietersicht, als auch aus Auftraggebersicht wird durch die Verwendung von einheitlichen Dokumenten die Arbeit für alle Beteiligten einfacher werden, denn sie haben- zumindest in europaweiten Verfahren- nicht jedes Mal andere Dokumente und Unterlagen, die sie analysieren oder anpassen müssen, zu verwenden. Dies erfordert aber eine rundum Umstellung der internen Abläufe von Auftraggebern und Vergabestellen, denn sie müssen sich mit den Anforderungen der neuen eForms vertraut machen, um die richtigen und verfahrensrelevanten Informationen zu fordern und um somit ein korrektes Verfahren leiten zu können.
Im Zusammenhang damit hat der Bundesrat der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die eForms zugestimmt. Diese Verordnung passt die nationalen Vergaberechtsvorschriften an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 an. Das betrifft auch die VgV: § 10a VgV wird eingeführt. Dieser Paragraph enthält Grundregeln zur Erstellung und Veröffentlichung von Bekanntmachungen nach den Anforderungen der Verordnung. Die Regelung sieht außerdem vor, dass Datenfelder zu strategischen Aspekten der Beschaffung und Informationen über KMU´s und Start- Up´s verpflichtend werden.
Außerdem wird durch die Verordnung der § 3 Abs. 7 S. 2 VgV aufgehoben, um Missverständnisse bei der Berechnung des Schwellenwertes bei Vergaben von Planungsleistungen zu umgehen.
Um die Umstellung zu ermöglichen, werden zwischen dem 16. und 24.10.2023 technische Anpassungen an den Vergabeplattformen vorgenommen. Alle Beteiligten sollten beachten, dass es in dieser Zeit dazu kommen kann, dass einige Aktivitäten nicht funktionieren und sie aufgrund dessen z.B. nicht mit der Gegenseite kommunizieren können. Die Betreiber der Vergabeplattformen sind gefordert, die notwendigen Programmierungsarbeiten schnellstmöglich umzusetzen.
Die Einführung der eForms dient zur Weiterentwicklung und Digitalisierung des Vergaberechts. eForms sollen die Einhaltung der Ziele des Vergaberechts, vor allem in Bezug auf Transparenz, Fairness und Gleichbehandlung, sicherstellen und vorantreiben.
*dieser Blogbeitrag wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt und durch unsere Kanzlei juristisch geprüft und bearbeitet.