Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie die zuständigen Ministerien bzw. Senatsverwaltung der Länder Berlin, Bayern und Brandenburg verlängerten die Regelungen zur Preisanpassung für wichtige Baustoffe auf Bundes- und Länderebene bis zum 30.06.2023.
Problematik:
Aufgrund des Krieges in der Ukraine kam es im Jahr 2022 zu einem erheblichen Preisanstieg bestimmter Baustoffe. Hierzu zählten insbesondere Baustahl, Aluminium und erdölbasierte Produkte. Bis Kriegsbeginn hatte Deutschland einen erheblichen Anteil der Rohstoffe aus Russland, Weißrussland und der Ukraine bezogen. Zudem sind bis heute die Lieferketten gestört. Es drohte ein Stillstand auf den Baustellen, da ein Preisabfall nicht absehbar war.
Regelung:
Um der Situation Herr zu werden, reagierten die Bundesregierung und die Ministerien der Länder im letzten Jahr auf die Preisanstiege mit einem Erlass, welcher eine Preisanpassung für festgelegte Baustoffe ermöglicht. Dadurch können Bauunternehmer bei öffentlichen Bauvorhaben die Verträge unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich an die Preisentwicklung anpassen.
Mittlerweile liegt keine starre Beschränkung auf bestimmte Stoffgruppen mehr vor. Die Stoffpreisgleitklauseln gelten auch für andere Stoffgruppen, wenn ungewöhnlich hohe Preise feststellbar sind. Die Stoffpreisgleitklauseln kommen für Stoffe zum Einsatz, deren Stoffkostenanteil mindestens 0,5 % der geschätzten Auftragssumme beträgt und einen Betrag von 5.000 Euro überschreitet.
Für die genaue Berechnung und Umsetzung wird auf den Erlass des BMWSB sowie die Erlasse der Länder verwiesen.
Aktuelle Entwicklung und Ausblick:
Die Befristung der Erlasse auf den 31.12.2022 wurde aufgehoben und bis zum 30.06.2023 verlängert. Dies gilt auf Bundesebene und jedenfalls für die Länder Berlin, Bayern und Brandenburg. Da eine Preisentspannung weiterhin nicht ersichtlich ist, bleibt abzuwarten, ob dies die letzte Fristverlängerung sein wird.