In einer Urteilsbesprechung für das HV-Magazin 3/2023 erörtert unser Partner Dr. Thomas Zwissler eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 24.01.2023, die sich mit den Pflichten des Emittenten bei falschen oder zweifelhaften Stimmrechtsmitteilungen befasst.
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