Vergaberecht: der neue Koalitionsvertrag und das Vergabewesen

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Am 24.11.2021 legten die Ampelparteien ihren Koalitionsvertrag unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ vor. Und auch dem Vergaberecht wurde ein Absatz gewidmet (Z. 1023 ff.). Doch was genau enthält der Vertrag in Bezug auf das Vergabewesen?

Als allgemeines Ziel gab die kommende Regierungskoalition die Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung der öffentlichen Vergabeverfahren vor. Angekündigt wurde, dass die neue Bundesregierung die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausrichten und die Verbindlichkeit stärken werde, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Auch sollen die bestehenden Anforderungen entsprechend des europäischen Vergaberechts im nationalen Vergaberecht präzisiert werden und die öffentliche Hand soll sich am Aufbau eines Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten beteiligen.

Außerdem soll eine zentrale Plattform geschaffen werden, über die alle öffentlichen Vergaben zugänglich sind und die eine Präqualifizierung der Unternehmen ermöglichen soll. Das soll auch die rechtssichere Digitalisierung in diesem Bereich vorantreiben. Zudem sollen schnelle Entscheidungen bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand gefördert werden und dabei die Länder und Kommunen in Sachen Vereinfachung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit unterstützt werden.  

Auch versprechen die Koalitionspartner im Abschnitt „Mittelstand, Handwerk und Freie Berufe“ (Z. 837 ff.), dass die Beteiligungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Betrieben an Vergabeverfahren gestärkt werden. Auch seien mittelständische Interessen bei Vergaben im Öffentlichen Verkehr zu berücksichtigen (vgl. Z. 1626). Zudem werde die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrags der jeweiligen Branche gebunden, wobei die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruhen werde (vgl. Z. 2331 ff.), so die Koalition.         

Unter dem Abschnitt „Maritime Wirtschaft“ (Z. 823 ff.) wird das Vergabewesen ebenfalls kurz angesprochen. Genannt wird aber nur, dass Vergabeverfahren unter der konsequenten Einstufung des Marine-Unter- und Überwasserschiffbaus sowie des Behörden- und Forschungsschiffbaus als Schlüsseltechnologien inklusive der Instandhaltung beschleunigt werden sollen. Damit wird das oben genannte Leitziel der Beschleunigung von Vergabeverfahren zumindest an dieser Stelle konkretisiert.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass gerade die Stärkung des Mittelstandes und damit eine sozialere Ausrichtung des Vergabewesens und die Schaffung einer zentralen Vergabeplattform die wohl relevantesten Inhaltspunkte des neuen Koalitionsvertrags in Sachen Vergabe sind. An vielen Stellen bleibt aber noch abzuwarten, wie die Koalitionspartner ihre vielen Absichtserklärungen konkretisieren und umsetzen werden.

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