In einer Urteilsbesprechung für das HV-Magazin 3/2020 erörtert unser Partner Dr. Thomas Zwissler eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2020, die sich mit der Zurechnung von Stimmrechten bei einer Vereinbarung zur Aufrechterhaltung des Status quo bei einer Zielgesellschaft befasst.
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