Künstliche Intelligenz (KI) – gekommen, um zu bleiben. Und jetzt?

AI concept. 3D render

Der Einsatz von KI bietet viele Chancen und Möglichkeiten, begründet aber auch Risiken, denen Unternehmen im Rahmen einer geeigneten Governance und eines geeigneten Risikomanagements möglichst frühzeitig begegnen müssen.  

Die unternehmerische Sorgfaltspflicht gebietet eine ordnungsgemäße Unternehmensorganisation, -planung und -überwachung des Einsatzes von KI. Es geht darum, die Grundsätze, Richtlinien und Leitplanken für die Verwendung von KI in einer Organisation festzulegen. Diese Leitplanken dienen auch dem Erhalt des Vertrauens der Kunden in die Art und Weise, wie ein Unternehmen Technologie im Allgemeinen und KI im Besonderen einsetzt. 

Künstliche Intelligenz ist schon jetzt nicht mehr wegzudenken. Laut einer Studie der ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim nutzen 28 % der Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und sogar 45 % der Informationswirtschaft Künstliche Intelligenz. Und das ist erst der Anfang: Bis 2025 wollen voraussichtlich mehr als die Hälfte der Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe und fast drei Viertel der Unternehmen in der Informationswirtschaft generative KI einsetzen (Pressemitteilung: ZEW-Studie: ChatGPT & Co. werden Teil des Arbeitsalltags | ZEW).  

Es ist also höchste Zeit, sich mit KI zu beschäftigen. Derzeit sind viele Unternehmen in der Erprobung. Es geht darum, Anwendungsfälle zu entwickeln und dafür die richtigen Tools zu finden. Ziel ist es, KI möglichst gewinnbringend und effektiv einzusetzen. Gesucht werden Konzepte, um die Produktivität tatsächlich zu erhöhen, Prozesse zu vereinfachen und Mitarbeiter zu entlasten. Dementsprechend wichtig ist das Zusammenspiel von Mensch und KI. 

Nicht zu vernachlässigen sind aber die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI und die Risiken, die mit dem Einsatz von KI einhergehen können. Dies gilt insbesondere und gerade in dieser noch verhältnismäßig frühen Phase.  

Mit der Einigung über den AI Act hat die EU einen großen Schritt in Richtung Regulierung von KI getan. Die EU will dabei – ähnlich wie bei der Einführung der DSGVO – eine internationale Vorreiterrolle einnehmen. Wie sich dies auswirken wird und welche Möglichkeiten und Pflichten sich ergeben, bleibt abzuwarten. Es ist in jedem Fall unerlässlich, die Entwicklungen zur Regulierung von KI aufmerksam zu beobachten, um etwaig erforderlich werdende Maßnahmen kurzfristig umsetzen zu können.

Bei der Verwendung von KI ist außerdem die derzeit noch in vielen Bereichen unklare Rechtslage zu berücksichtigen. Viele Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI stellen, sind bisher ungeklärt. Dazu gehören z.B. die Haftung und Verantwortlichkeit und die Zuordnung des Geistigen Eigentums.

Es gilt überdies, das eigene Unternehmen und den Geschäftsbetrieb zu schützen: Wichtige Aspekte, die zum Schutz des Unternehmens und des Geschäftsbetriebs beachtet werden müssen, sind u.a. der Umgang mit Daten, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Geistigem Eigentum, die Gewährleistung der Cybersicherheit und die Vermeidung von Diskriminierung oder verfälschten Ergebnissen durch den Einsatz von ggf. einseitig trainierter KI.

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