Indirekte Treibhausgasemissionen geraten zunehmend in den Fokus von Wirtschaft und Politik – mit der EU-Gebäuderichtlinie Richtlinie 2024/1275 werden erste Schritte unternommen, die Treibhausgasemissionen umfassend zu erfassen und den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden zu betrachten.
Im Fokus der Klima-Gebäudepolitik standen bislang Einsparungen im Betrieb (Dämmung, Heizung). In Gebäuden werden aber große Mengen von Rohstoffen verbaut, die die Klimabilanz erheblich beeinflussen; daher wird seit langem gefordert, auch die mit einem Neubau oder einer Renovierung verbundenen Emissionen zu berechnen.
Regelungen der EPBD
Mit der EPBD soll die Energieeffizienz von Gebäuden im Betrieb weiter verbessert werden (Energy performance of buildings directive – EPBD); die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, bis zum 4. Mai 2026 bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz einzuführen.
Die EPBD verfolgt auch das Ziel, alle Treibhausgasemissionen zu erfassen, die über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes auftreten. Hierzu gehören bspw. auch Emissionen aus:
- Herstellung und Beförderung von Bauprodukten,
- Tätigkeiten auf der Baustelle,
- Beförderung und Bewirtschaftung von Abfallmaterialien, Recycling oder Entsorgung
Das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial soll berechnet und in dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes offengelegt werden. Diese Pflicht gilt zunächst:
- ab dem 1. Januar 2028 für alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 m²
- ab dem 1. Januar 2030 für alle neuen Gebäude
Zukünftig soll eine Lebenszyklusbilanz auch bei Renovierungen durchgeführt werden, indem in die nationalen Gebäuderenovierungspläne der Mitgliedstaaten Strategien zur Verringerung der Lebenszyklus-Treibhausemissionen aufgenommen werden, hierzu fehlt aber noch eine konkrete Regelung.
Wirtschaftliche Bedeutung der Lebenszyklusbetrachtung für Immobilien- und Bauunternehmen
Für die Immobilienwirtschaft wird die Berechnung der Gesamtemissionen auch wirtschaftlich zunehmend wichtig:
- Nicht-finanzielle Berichterstattung: Die Regelungen über die nicht-finanzielle Berichterstattung wie die CSRD verpflichten immer mehr Unternehmen dazu, eigene Klimaziele festzusetzen und Maßnahmen festzulegen, die auch die Liefer- und Wertschöpfungskette erfassen.
- Bewertung von Immobilien: Die Entwicklung im Bereich ESG führt dazu, dass die Gesamtemissionen die Bewertung von Immobilien immer stärker beeinflussen.
- Kostenrisiken im Bau: Der EU-Emissionshandel wird in den kommenden Jahren schrittweise ausgeweitet; die mit der Herstellung von Baustoffen wie Beton verbundenen indirekten Emissionen werden in den kommenden Jahren schrittweise in den EU-Emissionshandel einbezogen, was mit erheblichen Kostenrisiken verbunden ist.
Die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung von CO2-Emissionen führt dazu, dass Immobilienunternehmen sich schon aufgrund der Erwartungen des Marktes damit befassen müssen, wie sie die Informationen für eine Lebenszyklusbetrachtung sammeln können.
Ausblick: Was sollte die Bau- und Immobilienbranche beobachten?
In Anhang III der EPBD finden sich bislang nur erste Ansätze für die Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials neuer Gebäude. Die Kommission wurde beauftragt, bis zum 31. Dezember 2025 einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, mit dem die Berechnung weiter festgelegt werden soll.
Die Mitgliedstaaten sollen bis zum 1. Januar 2027 einen „Fahrplan“ veröffentlichen, in die Einführung von Grenzwerden für das kumulative Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzial aller neuen Gebäude im Einzelnen dargelegt wird; diese Grenzwerte müssen im Einklang mit dem Ziel stehen, Klimaneutralität zu erreichen.