Betriebsrentenstärkungsgesetz – Änderungen bei der Entgeltumwandlung ab 2022

Vorsorge treffen, make financial provision,

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Bereits am 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Am 31.12.2021 endet eine wichtige Übergangsfrist. Ab dem nächsten Jahr müssen auch für bereits vor dem 01.01.2019 abgeschlossene Verträge die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in die Altersvorsorge eingezahlt werden.

Das BRSG ist vor dem Hintergrund eingeführt worden, dass der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung in der Vergangenheit Beiträge zur Sozialversicherung gespart hat. Namentlich handelt es sich um die Beiträge, die auf das umgewandelte Entgelt nicht mehr angefallen sind. Bereits seit dem 01.01.2019 galt, dass für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungen die ersparten Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls für die Altersvorsorge verwendet werden mussten. Nun wird dies auch für Altverträge zur Pflicht. Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleitet, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Die einfachste Möglichkeit, der gesetzlichen Verpflichtung gerecht zu werden, liegt darin, den Arbeitgeberzuschuss gerade nicht aufzuschlagen, sondern zu verrechnen. Der für die Altersvorsorge aufgewendete Betrag bleibt also gleich und man verringert den Anteil des Entgelts, das der Arbeitnehmer umwandelt. Die ersparten Sozialversicherungsbeiträge sind dann in diesem Betrag enthalten. Hierzu braucht es allerdings eine einvernehmliche Regelung mit dem Arbeitnehmer und es sind gegebenenfalls Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Gelingt eine solche Lösung nicht, muss gezielt nach anderen Gestaltungsmöglichkeiten geschaut werden.

Gemeinsam mit unserem Partner bbselect veranstalten wir am 15.10.2021 ab 09:00 Uhr eine Web-Session, in der Sie weitere Details hierzu erfahren können. Anmelden können Sie sich hier.

    Sie haben Fragen oder Anregungen zum Artikel?

    Jetzt Kontakt aufnehmen:





    * Pflichtfeld

    Related Posts