In einer Welt, in der sich der Einzelhandel rapide verändert, stehen wir vor der spannenden Aufgabe, bestehende Handelsimmobilien neu zu denken. ZIRNGIBL Rechtsanwälte und die BBE Handelsberatung haben es sich zur Aufgabe gemacht, Licht in das komplexe Zusammenspiel von Baurecht und Einzelhandel zu bringen. Deshalb freuen wir uns, die Veranstaltungsreihe “Baurecht trifft Einzelhandel” ins Leben zu rufen, die sich den Herausforderungen und Möglichkeiten an dieser Schnittstelle widmet sowie Raum für den Austausch mit Branchenkollegen bietet.
Neues aus der Rechtsprechung: Einzelhandelsgroßprojekte und das Beeinträchtigungsverbot
Im Rahmen der Frühstücksveranstaltung am 12. Juni 2024 (8:30 – 10:30 Uhr) werfen wir einen Blick auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung, die für einige Standorte eine erleichterte Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten erwarten lässt.
Diese Fachveranstaltung widmet sich einem essenziellen Bereich, der das sowohl für Lebensmitteleinzelhandel als auch für Verbraucher von großer Aktualität und Bedeutung ist. Wir möchten mit Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen, aktuelle Herausforderungen und praktische Lösungsansätze im Zusammenhang mit dem Beeinträchtigungsverbot im Handel diskutieren.
Wir freuen uns auf einen inspirierenden Austausch und innovative Ideen, die die Zukunft des Einzelhandels und der Handelsimmobilien gestalten werden.
Ihre Gastgeber und Referenten:
- Dr. Felix Burgkardt, Partner & Rechtsanwalt bei ZIRNGIBL
- Alexander Reimann, Partner & Rechtsanwalt bei ZIRNGIBL
- Dr. Johannes Berentzen, Geschäftsführer BBE Handelsberatung
- Markus Wotruba, Leiter Standort- und Immobilienberatung BBE Handelsberatung
Die Frühstücksveranstaltung findet am Mittwoch, 12. Juni 2024 um 8:30 Uhr im Haus des Handels statt:
BBE Handelsberatung GmbH
Brienner Str. 45
80333 München
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, daher sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!