Ärzte haben Anspruch auf Löschung ihrer Daten aus der jameda-Datenbank – die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Online-Dienst ist unrechtmäßig

In drei Urteilen haben die Landgerichte Bonn und Wuppertal den Online-Dienst jameda zur Löschung der von den klagenden Ärzten gespeicherten Daten verurteilt (LG Bonn Urteil vom 28.03.2019, Az.: 18 O 143/18; Urteil vom 29.03.2019, Az.: 9 O 157/18; LG Wuppertal Urteil vom 29.03.2019, Az.: 17 O 178/18). Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Ärzten durch jameda sei unrechtmäßig, stellten die Gerichte fest.

jameda verfolge mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der auf dem Portal gelisteten Ärzte keine öffentliche Aufgabe. Die Verarbeitung der Daten sei auch nicht zur Wahrung berechtigter Interessen von jameda erforderlich. Die Gerichte stellten fest, dass jameda nach wie vor zahlenden Ärzten zahlreiche verdeckte Vorteile gewährt. Aufgrund dieser Gewährung verdeckter Vorteile für zahlende Ärzte sei jameda kein neutraler Informationsmittler, der ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung der Daten habe. Eine Datenverarbeitung ist demnach nur zulässig, wenn die betroffenen Ärzte in diese eingewilligt haben.

Zu den Daten, die jameda löschen muss, gehören sämtliche zu einem Arzt gespeicherten Daten: Name, Fachrichtung, Anschrift und Telefonnummer der Praxis sowie etwaig veröffentlichte Bewertungen. Die Daten müssen von jameda auch dann gelöscht werden, wenn jameda diese aus öffentlich zugänglichen Quellen, z.B. der Webseite eines Arztes, beziehen kann.

Mit diesen Urteilen folgen die Gerichte der Rechtsprechung des BGH. Der BGH hatte im Februar 2018 der Klage einer Ärztin auf Löschung ihrer von dem Online-Dienst jameda gespeicherten Daten stattgegeben, weil jameda den für den Online-Dienst zahlenden Ärzten verdeckte Vorteile gewährte (Urteil vom 20.02.2018, Az.: VI ZR 30/17). Auf den Profilen nicht zahlender Ärzte blendete jameda beispielsweise die Profile zahlender Ärzte in der Umgebung ein. jameda passte in Folge des Urteils des BGH das Layout des Portals wie auch dessen Funktionen an. Die vorgenommenen Anpassungen seien aber nicht ausreichend, entschieden die Gerichte jetzt.

Es bleibt abzuwarten, ob das Geschäftsmodell von jameda unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben Bestand haben kann. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. jameda hat gegen die drei Urteile der Landgerichte Bonn und Wuppertal Berufung eingelegt.

Wenn Sie bei jameda nicht gelistet werden möchten, unterstützen wir Sie gerne bei der Löschung ihrer Daten. Sprechen Sie uns an!

Charlotte Werther

Rechtsanwältin

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