am Mittwoch, 07.09.2022 um 8:30 Uhr in Berlin
Gestaltung und rechtssichere Einführung von Vergütungssystemen
Lange haben wir uns nicht gesehen und deshalb wird es Zeit für die Wiederauflage unseres Arbeitgeberfrühstücks! Dabei wollen wir uns in entspannter Atmosphäre mit den gestalterischen Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen von Vergütungssystemen befassen. So, wie die Arbeitswelt in weiten Teilen längst nicht mehr dem „Neun-bis-Siebzehndreißig“ entspricht, ist es häufig auch nicht mehr damit getan, den
Beschäftigten irgendeinen Bruttobetrag für ihre Arbeit zu versprechen. Hier müssen sich Arbeitgeber heutzutage regelmäßig etwas mehr einfallen lassen, seien das variable Gehaltsbestandteile, ein Leasingfahrrad, Beiträge zur Altersversorge oder einiges andere mehr. Kurz gefasst: Das Angebot moderner Gestaltungsformen bei der Vergütung ist ein wichtiger Faktor für die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung. Was gilt es bei der Vergütungsgestaltung zu beachten? Und hat sich an diesen Grundsätzen durch das Aufkommen neuer Arbeitsformen Wesentliches verändert? Diesen Fragen wollen wir nachgehen. Wir haben hierfür Herrn Matthias Kopiske gewinnen können, der als HR
and Benefits Consultant bei der Firma bbselect seit Jahren zu diesen Themen berät. Weiterhin wird Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jens Kaspers, LL.M. erläutern, worauf in rechtlicher Hinsicht zu achten ist, wenn ein komplexeres Vergütungssystem eingeführt werden soll.
Die Themen werden insbesondere sein:
- Pragmatische Grundlagen der Vergütungsgestaltung
- New Work = New Pay? – Vergütungspolitik und neue Arbeitsformen
- Rahmenbedingungen für die Umsetzung Ihrer Vergütungspolitik
- Möglichkeiten der Flexibilisierung und rechtliche Beschränkungen
- Transparenzerfordernis und schriftlicher Nachweis nach dem Nachweisgesetz
- Kollektive Rahmenbedingungen durch Tarifrecht und betriebliche Mitbestimmung
Im Anschluss daran freuen wir uns auf einen Erfahrungsaustausch mit
Ihnen!
Um die Veranstaltung planen zu können, bitten wir um eine kurze
Rückmeldung bis zum 02.09.2022.